Artemisia annua, Blattpulver oder Auszüge mit Alkohol und Glyzerin, ein Ritt auf der Rasierklinge
Artemisia annua oder Einjähriger Beifuß (engl.: Sweet Wormwood, chin.: Qing hao) ist eine seit weit mehr als 1000 Jahren verwendete Heilpflanze mit erstaunlichen Eigenschaften. Wenn man jüngeren Veröffentlichungen glauben will (https://www.mdpi.com/1424-8247/18/12/1904) summieren sich die Wirkungen etwa wie folgt auf:
Wirkungen gegen Parasiten, Schmerz, Magengeschwüre, überschießende Autoimmunreaktionen, Pilze, Bakterien, Viren, Entzündungen, Tumoren, Asthma oder Osteoporose. Bekannt geworden ist die Heilpflanze durch die hälftige Vergabe des Medizinnobelpreises 2015 an die chinesische Pharmakologin Youyou Tu: für ihre Entdeckungen zu einer neuartigen Therapie gegen Malaria. Sie entdeckte den Wirkstoff Artemisinin aus der Pflanze einjähriger Beifuß, der die Behandlung von Malaria weltweit revolutionierte. In der Folge gab es eine Reihe wunderbarer Aktionen um den Menschen in den von Malaria betroffenen Gebieten den Anbau und die Erstverarbeitung in eigener Regie zu übertragen, da das extrahierte Artemisinin für die dortigen Menschen einfach zu teuer war. Außerdem die Plasmodien, jene die malaria verursachenden Mikroorganismen, gegen Einzelstoffe viel schneller und leichter Resistenzen ausgebildet als es bei dem Stoffgemisch
Nun gibt es in weiten Teilen der Welt keine Regelungen, welches Kraut gegen welche Krankheit eingesetzt werden darf, es kommt einfach darauf an, dass die Anwendergefährdung gering im Vergleich zum Nichteinsatz sein muss.
Das sieht in der EU anders aus: sollte die Pflanze oder Zubereitungen daraus pharmazeutisch wirksam sein, gilt sie als Medikament, müsste über aufwendige Studien ihre Wirksamkeit bei ganz genau definierten Krankheitsbildern beweisen und – schwieriger noch – mit einem exakt definierten Korb an wirksamen Pflanzeninhaltsstoffen. Die Kosten dieser Studien gingen in die Milliarden, es würde so etwa 6 Jahre dauern bis sich die ersten Anwendungen in der Schulmedizin durchsetzen könnten aber der Gewinn aus Anbau, Ernte und Aufbereitung stünde in einem krassen Missverhältnis zu den Studienkosten.
Das gleiche Spiel in einer unteren Liga, den Nahrungsergänzungsmitteln. Artemisia annua darf in der EU aufgrund der Novel_Food-Verordnung 2015/2283 nicht ohne Zulassung als Tee oder Lebensmittel verkauft werden. Wenn also jemand für das teure Zulassungsverfahren einige hunderttausend bis mehrere Millionen Euro auf den Tisch legt hat er immer noch das Risiko, dass die auch hier zu erstellende Studien am Ende eine Wirksamkeit nachweisen, so dass es sich wiederum um ein Arzneimittel und nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel handeln würde.
Wer will es also den kleinen und kleinsten Anbietern verübeln, die – wie auch ich – ihre persönlichen Erfahrungen nicht auf dem Altar der kapitalisierten Medizin opfern möchten und deshalb nach Auswegen suchen, beispielsweise Artemisia annua für Interessierte zugänglich zu machen.
Das tun wir nicht als Heilpflanze sondern als pflanzlichen Rohstoff ohne besondere Bestimmung. So liegt es bei den Interessenten was sie damit tun: Stoffe färben, Duftlampen betreiben, es als Badezusatz nutzen oder – nach intensiver Information an anderer Stelle – für weitere Einsatzzwecke in ureigenster Selbstverantwortung.
Zu dieser Selbstverantwortung gehört jedoch auch, dass die Angebote der Schulmedizin keinesfalls pauschal abgelehnt werden sollten. Vielmehr bietet oft erst die Kombination beider Welten, der Schulmedizin und der Komplementärmedizin gute Ergebnisse. Ich mache keine Heilungsversprechen und wir ersetzen auch keine solide Diagnose.
Selbst wenn ich also in einem direkten Kontakt über meine eigenen Erfahrungen berichte, so ersetzt das auch keinen Arztbesuch oder eine zweite ärztliche Meinung.
Ein jeder denke daran: es gibt weder Wunderpflanzen noch Wundermittel – wenn andere mit Gesundbeten, Geistheilung, Bleichmitteln oder Frequenzgeneratoren Moribunde zu heilen versprechen kann ich mich dem nicht anschließen! Die Gesetze der Biologie und Biochemie sind nicht verhandelbar, genauso wenig wie die der Thermodynamik. Mein hoch geschätzter Lehrer im Fach Pflanzenbau , Prof. Hubert Braun, hat zur Düngung von Getreide treffend bemerkt: „Es hat keinen Sinn die Sau zu mästen wenn der Metzger vor der Tür steht.“ Das meint, dass es keinen Sinn den Weizen zu düngen wenn die Ernte ansteht. Es ist für ernsthaft Kranke eine unbedingt erforderliche Selbstfürsorge, sich parallel zu den schulmedizinischen Möglichkeiten mit Komplementärmedizin zu befassen. Wenn man schulmedizinisch „austherapiert“ ist scheint es mir schon sehr gewagt ausschließlich auf Komplementärmedizin zu setzen.